Die Teilungserklärung: Was sie regelt und wo Käufer nachfragen
Die Teilungserklärung ist das grundlegende Dokument jeder Eigentumswohnung. Sie teilt ein Gebäude in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum auf, legt die Miteigentumsanteile fest und enthält meist die Gemeinschaftsordnung, also die Regeln des Zusammenlebens und der Kostentragung. Wer eine Wohnung kauft, ohne sie gelesen zu haben, unterwirft sich Bestimmungen, die er nicht kennt und die er allein nicht ändern kann.
Was darin geregelt ist
Die Teilungserklärung beantwortet die Grundfragen des Eigentums an einer Wohnung. Sie bezeichnet die einzelnen Einheiten, verweist auf den Aufteilungsplan, der die Räume zeichnerisch zuordnet, und nennt den Miteigentumsanteil jeder Einheit. Dieser Anteil ist mehr als eine Zahl: An ihm hängen in vielen Gemeinschaften das Stimmgewicht und die Verteilung der Kosten.
Die Gemeinschaftsordnung regelt darüber hinaus, wie Kosten verteilt werden, wie Beschlüsse gefasst werden, welches Stimmprinzip gilt, welche baulichen Veränderungen zulässig sind, ob und wie vermietet oder gewerblich genutzt werden darf, ob eine Zustimmung der Verwaltung zur Veräußerung nötig ist und wie Sondernutzungsrechte zugeordnet sind.
Die Punkte, an denen es später klemmt
Aus der Praxis heraus lohnt der genaue Blick auf einige Stellen:
- Die Grenze zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum, besonders bei Fenstern, Balkonen, Terrassen, Rollläden und Leitungen
- Kostenverteilungsschlüssel, die von der Standardregel abweichen, etwa für Aufzug, Heizung oder Tiefgarage
- Sondernutzungsrechte an Garten, Stellplatz, Kellerraum oder Speicher und ihre genaue Zuordnung
- Eine Veräußerungsbeschränkung, nach der die Verwaltung dem Verkauf zustimmen muss
- Regelungen zu Tierhaltung, gewerblicher Nutzung oder kurzzeitiger Vermietung
- Öffnungsklauseln, die es der Gemeinschaft erlauben, bestimmte Regeln mit Mehrheit zu ändern
Besonders die Veräußerungsbeschränkung wird gern übersehen. Ist sie vereinbart, braucht der Verkauf die Zustimmung, und ohne sie geht es nicht weiter. Das ist kein Beinbruch, aber es dauert und muss rechtzeitig eingeplant werden.
Die Zustimmung darf dabei nicht willkürlich verweigert werden; es braucht einen wichtigen Grund, der in der Person des Erwerbers liegt. In der Praxis ist die Zustimmung deshalb meist eine Formsache, aber eben eine, die Zeit kostet und die der Notar vor der Abwicklung braucht. Klären Sie früh, ob eine solche Klausel besteht, und stellen Sie den Antrag, sobald der Käufer feststeht.
Warum der Aufteilungsplan wichtig ist
Der Aufteilungsplan zeigt zeichnerisch, welche Räume zu welcher Einheit gehören. Er entscheidet Fragen, die im Alltag längst anders beantwortet wurden: Welcher Kellerraum gehört tatsächlich zur Wohnung, wem ist der Stellplatz zugeordnet, wie ist der Speicher aufgeteilt. Nicht selten weicht die gelebte Nutzung vom Plan ab, weil sich die Bewohner vor Jahren anders geeinigt haben.
Solche Abweichungen sind ein echtes Risiko für Käufer, denn eine mündliche Absprache unter Nachbarn bindet den neuen Eigentümer nicht und schützt ihn auch nicht. Wenn die tatsächliche Nutzung vom Plan abweicht, gehört das offengelegt und, wenn möglich, sauber geregelt.
Ein häufiger Fall sind getauschte Kellerräume. Zwei Nachbarn haben sich vor langer Zeit geeinigt, weil es praktischer war, und seither nutzt jeder den Raum des anderen. Solange sich alle einig sind, fällt das nicht auf. Der neue Eigentümer erwirbt aber den Raum, der im Aufteilungsplan steht, und nicht den, den der Vorbesitzer genutzt hat.
Was sich ändern lässt und was nicht
Die Teilungserklärung ist nicht unveränderlich, aber die Hürden sind hoch. Manche Regelungen kann die Gemeinschaft mit Mehrheit anpassen, andere erfordern die Zustimmung aller Betroffenen und eine Eintragung im Grundbuch. Welche Änderung welchen Weg braucht, ist eine Rechtsfrage, die Notar oder Rechtsberatung beantworten.
Für den Kauf bedeutet das: Verlassen Sie sich nicht darauf, dass sich eine störende Regel schon ändern lässt. Die Vorstellung, man werde die Gemeinschaft nach dem Einzug schon überzeugen, scheitert regelmäßig. Was in der Teilungserklärung steht, gilt zunächst, und zwar für Sie.
Fazit
Die Teilungserklärung ist die Verfassung des Hauses. Lesen Sie sie samt Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan vollständig, prüfen Sie die Grenze zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die Kostenschlüssel, die Sondernutzungsrechte und eine mögliche Zustimmungspflicht beim Verkauf. Sie ist trockener Stoff und beantwortet mehr Fragen als jede Besichtigung.